Die zehn Brätlistellen-Regeln

Die zehn Brätlistellen-Regeln

1. | Die meisten Brätlistellen werden von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gebaut und unterhalten. Diese wenden unzählige Stunden auf, damit wir unbeschwert grillieren können. Auch die Bauern und Waldbesitzer stellen ihre Parzellen meistens kostenlos zur Verfügung. Es versteht sich also von selbst, dass wir zu den Feuerstellen Sorge tragen.

2. | Der Abfall wird weder verbrannt noch liegen gelassen, sondern wieder mit nach Hause genommen oder im Abfallkübel entsorgt. Achtung: Essensreste in offenen Kübeln locken Wildtiere an.

3. | Äste, die im Wald herumliegen, dürfen fürs Feuern gesammelt werden. Aber auf keinen Fall Äste von Bäumen reissen oder Büsche fällen! Frisches Holz brennt ohnehin kaum.

4. | Wenn nicht anders vermerkt, darf das an der Brätlistelle bereitgestellte Holz massvoll verfeuert werden. Wo ein Kässeli für einen freiwilligen Beitrag vorhanden ist, werfen wir als Dankeschön gerne ein paar Münzen hinein.

5. Zum Anzünden des Feuers niemals Benzin oder andere flüssige Brennstoffe benutzen! Mit Zeitung, Tannenreisig oder Anzündwürfeln lässt sich viel besser Feuer machen.

6. Das Feuer nie unbeaufsichtigt lassen! Und: Die Flammen sollten nicht zu hoch werden. Ein ruhiges Feuer mit Glut eignet sich besser zum Bräteln.

7. Bei Trockenheit herrscht Waldbrandgefahr; Feuerverbote sind unbedingt zu befolgen.

8. | Laut eidgenössischem Waldgesetz gilt grundsätzlich auf allen Waldstrassen ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge – auch dort, wo keine Verbotstafel aufgestellt ist. Die Strassen dürfen in der Regel nur für forstwirtschaftliche Zwecke und von Anstössern befahren werden.

9. | Vor dem Weggehen das Feuer löschen und kontrollieren, ob die restliche Glut nicht vom Wind verblasen werden kann. Und nicht vergessen, den Grillrost zu putzen.

10. | Kurz und gut: Wir verlassen die Brätlistelle so, wie wir sie anzutreffen wünschen.