Wir müssen uns wohl daran gewöhnen: Wegen des heissen Wetters und des ausbleibenden Regens haben die meisten Kantone die Waldbrandgefahr als «gross» (zum Beispiel Bern und Freiburg) oder zumindest “erheblich” (Luzern) eingestuft.
Bei Gefahrenstufe 4 – «gross» – gilt: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt. Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden.
Die Situation kann sich laufend ändern. Unser Tipp deshalb: Checke vor dem Bräteln ab, wie die aktuelle Lage in deinem Kanton oder in deiner Region aussieht. Wir empfehlen dafür die Webseite www.waldbrandgefahr.ch.
Vielen Dank, dass du mithilfst, Waldbrände zu verhindern.