Feuern verboten

Wegen der anhaltenden Trockenheit haben die Behörden im ganzen Kanton Bern ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) erlassen. Auch ausserhalb der Verbotszonen, also mehr als 200 Meter vom Wald entfernt, ist beim Feuern höchste Vorsicht geboten. Unter anderem dürfen Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden, teilen die bernischen Statthalterämter mit. Bei starkem Wind sei ganz aufs Feuern zu verzichten.

Im Kanton Luzern herrscht ein absolutes Feuerverbot, das heisst: Nirgendwo im Freien darf Feuer entfacht werden. Widerhandlungen werden mit einer Busse von bis zu 20’000 Franken bestraft, wie die Behörden mitteilen.

Die Situation wird laufend neu beurteilt; die aktuellsten Informationen finden Sie unter www.waldbrandgefahr.ch.